Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:

  • Aufenthaltsbewilligung,
  • Aufenthaltsbefugnis,
  • Aufenthaltserlaubnis[1] und
  • Aufenthaltsberechtigung.

Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel (Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union) ersetzt.

Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel: Aufenthaltsstatus (Deutschland).

Siehe auch

Wiktionary: Aufenthaltsgenehmigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Aufenthaltsgenehmigung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Aufenthaltsstatus (Österreich)
    • Meldezettel (Österreich)
  • Aufenthaltsstatus (Schweiz)
  • Untertauchen (Aufenthalt)
  • Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt

Einzelnachweise

  1. Der Begriff Aufenthaltserlaubnis auch im aktuellen Aufenthaltsgesetz von 2005 enthalten.
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4003508-6 (lobid, OGND, AKS)