Edictum Theoderici

Das Edictum Theoderici („Edikt des Theoderich“) ist eine Sammlung von Rechtsvorschriften aus dem spätrömischen Recht. Die einzelnen Verordnungen enthalten Regelungen der Sicherung der öffentlichen Ordnung, der Prozessordnung und weiterhin zivil- und strafrechtliche Bestimmungen.[1] Die Bezeichnung Edictum Theoderici regis wird ebenfalls verwendet („Edikt des Königs Theoderich“).

Seit der Editio princeps 1579, im Anhang zu den Schriften Cassiodors, durch Pierre Pithou gilt es gemeinhin als Erlass des Ostgoten Theoderichs des Großen, der vermutlich um 500 herausgegeben wurde. Seit den Veröffentlichungen von Piero Rasi 1953 ist diese Zuweisung allerdings teils umstritten: Alternativ wird nun manchmal eine Entstehung um 460 im tolosanischen Westgotenreich unter Theoderich II. angenommen. Dafür sprechen vielleicht auch jüngere Funde von Kapiteln des Edikts in Handschriften südfranzösischer Herkunft, während die von Pithou benutzten Handschriften verloren sind.[2] Da sich allerdings auch das heutige Südfrankreich zeitweilig unter ostgotischer Herrschaft befand, müssen diese Funde nicht gegen Theoderich den Großen als Veranlasser der Sammlung sprechen.

Das Edikt wurde nach der älteren Forschung von einer Gruppe römischer Juristen auf Weisung Theoderichs verfasst, die neuere Forschung hält vielfach den praefectus praetorio Galliarum Magnus von Narbonne für einen möglichen Redakteur. Inhaltlich basiert es, neben Pro- und Epilog, mit 154 – häufig sehr kurzen – Vorschriften (capita) weitestgehend auf dem römischen Recht; es enthält keine neuen Gesetze und galt für Römer und Goten. Anders als etwa der wenig später entstandene Codex Iustinianus ist das Edikt dabei nicht systematisch gegliedert und trotz seiner fachlichen Stofffülle kaum als juristisches Handbuch nutzbar. Die neuere Forschung interpretiert es darum eher als Teil der Selbstdarstellung Theoderichs, der sich auf diese Weise als Wahrer und Einschärfer des römischen Rechts inszeniert habe, um die Rechtmäßigkeit seiner Herrschaft über den weströmischen Rumpfstaat zu betonen.

Unter justinianischer Ägide wurde das Ostgotenreich beseitigt, was auch weitestgehend zur Tilgung der Spuren des Edikts führte. Ersetzt wurden die Rechtsvorschriften durch die justinianischen Kodifikationen. Einzelne Handschriften des Edikts flossen gleichwohl in diverse Kapitel des Codex Iustinianus und die Epitome Iuliani ein. Weitere Verbreitung fanden sie im Rahmen von Gesetzen des 8. Jahrhunderts.[1]

Literatur

  • Frank Martin Ausbüttel: Theoderich der Große. Primus, Darmstadt 2003, ISBN 3-89678-470-6, S. 83.
  • Wilhelm Enßlin: Theoderich der Große. 2. Auflage. Bruckmann, München 1959, S. 220 ff. (mit ausführlicher Inhaltsangabe)
  • Sebastian Schmidt-Hofner, Hans-Ulrich Wiemer: Die Politik der Form: Das Edictum Theoderici, das Prätorische Edikt und die Semantiken königlicher Rechtsetzung im postimperialen Westen. In: Chiron, Band 52, 2022, hrsg. von Christof Schuler, Rudolf Haensch und Simone Killen, Berlin, Boston. De Gruyter, 2023. S. 335–412.
  • Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.), Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge, Band 8, Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 191–194.
  • Giulio Vismara: Edictum Theoderici. (Ius Romanum Medii Aevi I, 2b), Mailand 1967. Besprochen von Hermann Nehlsen in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Band. 86, 1969, S. 246–260.
  • Giulio Vismara: Edictum Theoderici. In: Lexikon des Mittelalters Band 3, 1986, S. 1573–1574.

Einzelnachweise

  1. a b Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.), Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge, Band 8, Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 191–194.
  2. Mario Caravale: Ordinamenti giuridici dell’Europa medievale, Bologna 1994, S. 43, ISBN 88-15-04559-7

Weblinks

  • Ausgabe von Friedrich Bluhme in Leges V der digitalen Monumenta (lateinisch)
  • Veröffentlichungen zum Edictum Theoderici im Opac der Regesta Imperii
  • Edictum Theoderici im LegIT-Projekt (Digitale Erfassung und Erschließung des volkssprachigen Wortschatzes der kontinentalwestgermanischen Leges barbarorum in einer Datenbank)